Schutz der Persönlichkeit und Handlungsmöglichkeiten bei Diffamierung im Netz

Weit weniger als drei Prozent aller Rechtsverletzungen im Internet mit sexuellem oder ehrverletzendem Bezug werden erkannt, geschweige denn verfolgt. Es bedarf großen Muts und der Kenntnis, was getan werden kann, um dem rasant anwachsenden Mißbrauch entgegen zu wirken.  Typische Formen von Online-Missbrauch sind: Cyberstalking und Drohungen, Doxxing (Veröffentlichung privater Daten). sexuelle Belästigung und Gewaltandrohungen, Deepfakes und Bildmanipulationen, sowie koordinierte Hate-Kampagnen.

Die Verbreitung gefälschter Bilder und Videos stellt eine erhebliche Gefahr für das Persönlichkeitsrecht dar. Betroffene sollten schnell handeln, indem sie Beweise sichern und die Inhalte bei den jeweiligen Plattformen melden. Rechtlich bestehen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Möglichkeiten: Während das Strafrecht auf Bestrafung abzielt, ermöglicht das Zivilrecht insbesondere durch Unterlassungsansprüche und einstweilige Verfügungen eine schnelle Entfernung der Inhalte.

Deepfakes verschärfen die Problematik, da sie besonders realistisch wirken und sich rasch verbreiten. Daher ist neben der Reaktion auch Prävention wichtig, etwa durch bewussten Umgang mit persönlichen Daten. Insgesamt gilt: Je früher Maßnahmen ergriffen werden, desto effektiver lässt sich der Schaden begrenzen.

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HN-Redaktion