Mit einer Agentur und einer Milliarde Euro zu Sprunginnovationen?

“Zahlreiche Erfindungen, die völliges Neuland eröffnen und ganze Märkte umkrempeln können, sind in Deutschland entstanden, scheitern jedoch häufig an der Umsetzung”, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bei der Vorstellung der vom Bund neu zu gründenden Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen. Die neue Agentur ziele deshalb darauf ab, “aus diesen hochinnovativen Ideen aus Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auch erfolgreiche Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsplätze in Deutschland entstehen zu lassen.” Besonders im Fokus stehen sollen dabei Anwendungen aus dem Bereich Künstliche Intelligenz (KI), in der medizinischen Forschung oder bei neuen Formen der Mobilität.

Angestellte Innovationsmanager verfügen dann über eine Milliarde Euro für zehn Jahre

Ausgestattet wird die Agentur mit rund einer Milliarde Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Noch dieses Jahr soll eine entsprechende GmbH gegründet werden, der erste Wettbewerb zum Thema KI dann Anfang 2019 angegangen werden. Arbeiten werden in der Agentur sogenannte Innovationsmanagerinnen und -manager, die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einem entsprechend disruptiven Potenzial von der Idee hin zur Anwendung begleiten – für einen solchen Zyklus rechnet das BMWI mit etwa fünf bis sechs Jahren. Anfangs werden etwa drei bis vier Managerinnen und Manager eingestellt – zu welchem Gehalt, steht nach Angaben des BMWI noch nicht fest. Ebenso ist offen, wo die GmbH ihren Sitz haben wird.

Wer sich eine Meinung bilden möchte, ob es sich dabei um ein bürokratisches Großprojekt oder ein innovatives Verfahren für mehr geniale Innovationen in kürzerer Zeit handelt, kann sich schon mal das am 29. April 2018 von der Bundesregierung beschlossene Konzept ansehen.

>>> Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen (Konzeptpapier)

Hier ein Auszug:

Die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen für den zivilen Anwendungsbereich soll zum einen eine wichtige Anlaufstelle für kreative Personen mit hochinnovativen Ideen für ein neues Produkt oder eine neue Dienstleistung mit marktveränderndem Potential sein. Und sie soll zum anderen eine wichtige Anlaufstelle für Investoren sein, die nach marktreifen disruptiven Ideen für ein Investment suchen. Sie erfüllt deshalb drei Kernaufgaben:

1) Ideenscout für Themen mit Sprunginnovationspotential: Die durch Sprunginnovationen zu lösenden
Probleme werden der Agentur von potentiellen Innovationsmanagern vorgeschlagen. Alternativ identifiziert die Agentur durch geeignete Maßnahmen selbst Themen, konzipiert Innovationswettbewerbe bzw. sucht für das Programmmanagement der Spitzenprojekte qualifizierte Innovationsmanager.

2) Förderung von Forschung und Entwicklung: Durch die Förderung von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und natürlichen Personen sollen im Rahmen von Innovationswettbewerben und Spitzenprojekten die von der Agentur identifizierten anwendungsorientierten Probleme gelöst werden, ohne den Lösungsweg (oder die Technologie) einschränkend vorzugeben. Dabei können sowohl Ideen aus der Grundlagenforschung als auch Ergebnisse mit einem hohen (technologischen) Reifegrad aufgegriffen werden und jeweils bis zur Anwendungsreife (im Rahmen der experimentellen Entwicklung) gefördert werden.

3) Transfer-Hub: Die Agentur soll als zentrale Anlaufstelle und Katalysator die geförderten Vorhaben aktiv unterstützen, um die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Verwertung der Vorhabenergebnisse zu maximieren. Unter Beachtung beihilferechtlicher Vorgaben soll die Agentur beispielsweise Gründungen während und nach dem Projektverlauf ermöglichen und unterstützen, Expert:innen mit Marktkenntnis frühzeitig einbinden, unterstützend Projekte zur Verbesserung von Rahmenbedingungen – wie etwa Open-Data-Pools erstellen – sowie Potential- und Marktstudien durchführen und bei der Einrichtung von Experimentier- und Erprobungsräumen helfen. Dabei ist auch die Rolle des Staates als möglicher Nachfrager, Gesetzgeber und Regulierer, Standardisierer, als Datenerheber sowie als Gestalter von finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Rechtsform GmbH für (“Inhouse-Vergabe”)

Die Agentur soll in der Rechtsform der GmbH gegründet und vom Bund zur Umsetzung der Initiative zur Förderung von Sprunginnovationen für den zivilen Anwendungsbereich beauftragt werden (“Inhouse-Vergabe”). Der Gesellschaftsvertrag wird auf der Grundlage der Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes erstellt. Der Bund ist Alleingesellschafter der GmbH und damit auch einziger Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung. Der Stimmanteil liegt bei 100 %. Die zu gründende GmbH benötigt besondere Freiheitsgrade und Kontrollmechanismen, um die Kernaufgaben als Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen für den zivilen Anwendungsbereich erfüllen zu können. Damit die Innovationsmanager als wesentliche Antriebskraft der Agentur Lösungen für die drängenden Fragen unserer Gesellschaft unter internationalem Wettbewerbsdruck finden können, müssen sie innerhalb der Agentur schnell und agil handeln können.

Schnelles und agiles Handeln soll möglich sein

Hierfür sollen einerseits bewährte Instrumentarien genutzt und auf ihre “zweckmäßige Flexibilisierung” hin geprüft werden. Andererseits werden speziell auf den Sinn und Zweck der Agentur zugeschnittene Regelwerke und Bewirtschaftungsgrundsätze mit spezifischen Regelungen geschaffen, welche die funktionale Alleinstellung der Agentur durch Randbedingungen für ein flexibles und effektives Handeln ergänzen. Dazu gehören insbesondere:

• Die finanziellen Mittel werden mit größtmöglicher, dem Standard eines Globalhaushalts mit vollständiger Überjährigkeit und Deckungsfähigkeit entsprechender Flexibilität bereitgestellt und bewirtschaftet;

• ein Personalstatut für Innovationsmanager und weitere Beschäftigte, welches eine zügige Gewinnung von hochqualifizierten Persönlichkeiten insbesondere aus der Wirtschaft sowie aus dem Ausland unterstützt und ohne externe Beteiligungserfordernisse den besonderen Anforderungen der Aufgabe entsprechende Vergütungen erlaubt;

• Handlungsspielräume in der Vergabe von Aufträgen werden entsprechend den besonderen von der Agentur zu erfüllenden Aufgaben und Anforderungen genutzt, im unterschwelligen Bereich auch freihändig.

Bild: Bundesministerin Anja Karliczek und Bundesminister Peter Altmaier geben im Anschluss an die Sitzung des Bundeskabnietts ein gemeinsames Statement zur Gründung der Agentur für Sprunginnovationen. © BMBF / Hans-Joachim Rickel

>>> Weitere Details im Konzeptpapier 

 

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