Nach den Regelungen zur Transparenz über die nachhaltigkeitsbezogene Qualität und Wirkung entsprechender Anlageprodukte nimmt sich die EU-Kommission nun der Arbeit der auf Nachhaltigkeitskriterien spezialisierten ESG-Ratingagenturen an – und das ist gut so. Immerhin stellen die Bewertungen dieser Agenturen eine zentrale Basis für die Konstruktion von nachhaltigen Anlageprodukten dar. Denn: Wer beispielsweise die Aktien und Anleihen von Unternehmen ausschließen will, die kontroverse Waffen herstellen, thermische Kohle verstromen oder in der Lieferkette gegen anerkannte Arbeits- oder Menschenrechte verstoßen, muss wissen, welche Unternehmen hier betroffen sind. Diese Informationen stammen in der Regel von den auf Nachhaltigkeitsaspekte spezialisierten Agenturen – beispielsweise ISS ESG, MSCI ESG oder Sustainalytics – , die Unternehmen auf der Basis umfassender Kriterienkataloge bewerten und diese Ratings an institutionelle Anleger und Vermögensverwalter verkaufen. Diese nutzen die Ratings wiederum dazu, beispielsweise nachhaltige Aktienfonds zu konzipieren.
Bisher keine einheitliche Methodik