Nach der Entscheidung des EU-Parlaments, Atomkraft und Gas im Rahmen der sog. EU-Taxonomie nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeiten als klimaverträglich einzustufen, ist die Aufregung groß. Die Bundesregierung steht diesem Schritt nach eigenen Aussagen sehr kritisch gegenüber und Österreich hat bereits angekündigt, eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einbringen zu wollen, sobald dieses “Greenwashing-Programm” in Kraft trete. Teilweise wurde die Sinn- und Ernsthaftigkeit des gesamten Vorhabens in Frage gestellt, im Rahmen der Taxonomie erstmals eine rechtlich verbindliche, technische Definition von „Nachhaltigkeit“ zu schaffen. So richtig die Kritik an der Einstufung der umwelt- und gesundheitsgefährdenden Atomkraft als nachhaltig ist, so wichtig ist es, die Auswirkungen dieser Einordnung differenziert zu betrachten.
Gesamterfolg der Taxonomie sollte nicht in Frage gestellt werden